Unterstützung in finanziellen Notlagen
In welchen Fällen ist eine finanzielle Unterstützung möglich?
Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung ist, dass Sie HIV-positiv sind und sich in unserer Beratungsstelle vorgestellt haben. Auch die Unterstützung von Angehörigen HIV-positiver Menschen ist möglich, also von Lebenspartner*innen und Familienangehörigen. Ihr Bedarf muss sich entweder aus einer Notlage heraus begründen oder aber im Kontext von Gesundheit, Arbeit und Wohnen stehen. Lassen Sie sich ggf. in unserer Beratungsstelle ausführlich beraten.
In welchen Fällen ist eine finanzielle Unterstützung nicht möglich?
Verbindlichkeiten aus Schulden oder Krediten werden grundsätzlich nicht gefördert. Ebenso ist die nachträgliche Förderung ausgeschlossen. Das heißt, dass immer erst die Entscheidung über den Antrag abgewartet werden muss, bevor das Geld verwendet werden darf. Lassen Sie sich ggf. in unserer Beratungsstelle beraten, wenn Sie einen Förderantrag stellen möchten.
Nach welchen Kriterien wird entschieden?
Sowohl die Stiftungen als auch die Aids-Hilfe Dresden haben Förderrichtlinien, nach denen Anträge entschieden werden. Diese Richtlinien legen fest, in welchen Fällen gefördert werden kann und in welchen Fällen nicht. Gleichzeitig bestehen Beschränkungen hinsichtlich der Gesamtförderung in einem Jahr. Es können nur so viel Mittel ausgereicht werden, wie zuvor als Spenden eingegangen sind. Die Förderrichtlinie der Aids-Hilfe Dresden wurde durch die Mitgliederversammlung verabschiedet und wird Ihnen ausgehändigt, wenn Sie sich in unserer Beratungsstelle vorstellen.
Besteht ein Rechtsanspruch auf eine Förderung?
Nein, es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Aids-Hilfe Dresden ist bei ihrer Entscheidung an eigene Festlegungen wie die Satzung und insbesondere die Förderrichtlinie gebunden.
Wie stelle ich einen Antrag?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, einen Antrag zu stellen:
- Variante 1: Sie stellen Ihren Antrag vollständig selbst. Die für die Deutsche Aids-Stiftung notwendigen Unterlagen erhalten Sie bei uns oder im Internet. Bei der Aids-Hilfe Dresden e.V. können Sie Ihren Antrag formlos stellen.
- Variante 2: Sie wenden sich an unsere Beratungsstelle und tragen Ihr Anliegen vor. Unsere Mitarbeiter*innen bereiten den Antrag mit Ihnen vor und werden ihn anschließend weiterleiten. Eine Einschätzung der Beratungsstelle wird dem Antrag beigefügt.
Bitte halten Sie in jedem Fall eine Bescheinigung über Ihr aktuelles Einkommen und ggf. Kostenvoranschläge bereit. Beachten Sie bitte auch eine Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen.
Was muss ich beachten?
Die Mittel, die Ihnen nach einer erfolgreichen Antragstellung zur Verfügung gestellt werden, dürfen nur für den beantragten Zweck verwendet werden. Sollten Sie von dieser Regelung abweichen, laufen Sie Gefahr die gesamte Fördersumme zurück zahlen zu müssen. Weiterhin wird kein Antrag bearbeitet, solange Sie die sachfremd verwendeten Mittel nicht zurück gegeben haben. Diese Regelung gilt sowohl für eine Antragstellung bei der Deutsche Aids-Stiftung als auch bei der Aids-Hilfe Dresden.
Warum ist das alles so bürokratisch?
Aus der Sicht desjenigen, der Unterstützung benötigt, scheint das Antragsverfahren sehr bürokratisch zu sein. Dem kann man schwer widersprechen. Die Gewährung von finanziellen Unterstützung ist an gewisse Abläufe gekoppelt. Vereine und Stiftungen müssen jederzeit im Detail nachweisen können, warum jemand eine Förderung erhalten hat und wofür.
Während Behörden sich nach sehr strengen Maßstäben verhalten müssen, haben freie Träger mehr Entscheidungsspielraum und können die individuelle Notlage besser berücksichtigen. Angesichts der vielfältigen Fördermöglichkeiten, die die Aids-Hilfe Dresden bietet, hat der für den Klient*innen entstehende Aufwand ein vertretbares Maß. Zusätzlich unterstützen wir bei der Antragstellung und Abwicklung.