Sie möchten unseren Verein durch eine Spende unterstützen? Vielen Dank, dass freut uns sehr! Auch das Finanzamt würdigt Ihr Engagement: Spenden und Zuwendungen an die Aids-Hilfe Dresden e.V. sind steuerabzugsfähig. Ihre Spende muss allerdings in der Steuererklärung durch eine Spendenbescheinigung nachgewiesen werden. Mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 ist es noch einfacher geworden, Spenden steuerlich abzusetzen und dies sogar ohne persönliche Spendenbescheinigung durch den Begünstigten. Abzugsfähig von der Einkommensteuer sind alle Spenden an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen (§§ 10b Einkommenssteuergesetzt).
Bis zu einer Spendensumme von 300 Euro pro Einzelspende erkennen die Finanzbehörden einen vereinfachten Spendennachweis an. Dies bedeutet, dass anstatt einer Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (oder Ausdruck beim Onlinebanking) sowie zusätzlich ein Beleg des Empfängers, welcher Angaben zum steuerbegünstigten Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, sowie über Freistellung von der Körperschaftssteuer, enthält, genügt. Diesen Beleg für das Finanzamt zum vereinfachten Zuwendungsnachweis gemäß §50 Abs. 2 EStDV i. V. m. § 50 Abs. 4 Nr. 2b EStDV stellen wir Ihnen hier zum Download bereit.
Auf Wunsch stellen wir selbstverständlich auch weiterhin Einzel-Spendenbescheinigungen aus.
PS: Auch unsere Mitglieder können ihren Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen. Auch für Mitgliedsbeiträge kann die vereinfachte Zuwendungsbestätigung verwendet werden. Noch kein Mitglied? Hier den Mitgliedsantrag downloaden.